Okt 24 2009

Auto verschenken strafbar?

AutofriedhofSie haben ein Auto? Sie denken, Sie dürfen damit machen, was Sie wollen? Weit gefehlt. Theoretisch sowie nun auch praktisch dürfen Sie es nicht einmal verschenken. Zumindest nicht an jemanden, der es zum “Ausschlachten” benutzen möchte. Es sei denn, Sie fahren mit dem Beschenkten persönlich zur Demontage oder Entsorgung - sonst machen Sie sich der umweltgefährdenden Abfallbeseitigung strafbar.

Heißt: Ich muss nicht nur in der Zeit für mein Auto Sorge tragen, während ich es besitze, sondern auch dann, wenn es mir einmal gehört hat. Diesem Urteil liegt ein Fall zugrunde, bei dem eine 25-Jährige ihr Fahrzeug auf einem Kleinanzeigenportal im Web verschenkt hatte. Der Abnehmer hatte es anschliessend “ausgeschlachtet” und am Rande von Hannover stehen lassen. Jedoch wurde die Dame für den “Umweltschrott” verantwortlich gemacht, da das Auto noch umweltgefährdende Betriebsflüssigkeiten enthalten hatte.

Ist doch prima! Dann such ich mir nun einfach jemanden, der mir ein altes Auto verschenkt, baue das raus, was ich brauche und stell es irgendwo ab.

Grundsätzlich gilt


Der Halter ist verpflichtet, sein Auto einer anerkannten Annahmestelle bzw. Demontagebetrieb zu überlassen. Verschenken ist nur dann erlaubt, wenn penibel von uns persönlich die ordnungsgemäße Entsorgung überwacht wird.

Prima.  Nun sollen wir uns auch noch gegenseitig überwachen.

Bildquelle: pixelio.de
Fotograf: Fabio Sommaruga

Das war wohl ein brandneues Thema.

5 Kommentare zu diesem Artikel to “Auto verschenken strafbar?”

  1. [...] Dieser Eintrag wurde auf Twitter von Peppermint und Igelballprinzessin, Alexander Pankow erwähnt. Alexander Pankow sagte: RT @infokrieg23: Auto verschenken strafbar? http://bit.ly/1H9b9 [...]

  2. DaDeceptiveOneon 25 Okt 2009 at 05:47

    Ähm *lol*! So wie es in diesem Artikel steht, klingt es wirklich UNGLAUBLICH!!! Unglaublich lustig. Weniger lustig ist allerdings der klitzekleine Fehler im Artikel.
    Denn wenn ich mein Auto mit Schenkungsurkunde UND Ummeldung des Fahrzeugs auf den neuen Halter verschenke, kann mir egal sein, das mit der Kiste passiert.
    Wenn die gute Frau das Auto für den symbolischen Preis für 1EURO verkauft hätte, wäre ihr sicher in den Sinn gekommen, das es da Formalitäten zu erledigen gibt…

  3. Chrisson 25 Okt 2009 at 08:32

    Kaufvertrag über 1 € aufsetzen, und man sollte auf der sicheren Seite sein, oder?

  4. Weilburg Bloggeron 12 Jan 2010 at 13:51

    DaDeceptiveOneon 25 Okt 2009 at 05:47

    Ähm *lol*! So wie es in diesem Artikel steht, klingt es wirklich UNGLAUBLICH!!! Unglaublich lustig. Weniger lustig ist allerdings der klitzekleine Fehler im Artikel.
    Denn wenn ich mein Auto mit Schenkungsurkunde UND Ummeldung des Fahrzeugs auf den neuen Halter verschenke, kann mir egal sein, das mit der Kiste passiert.

    Dein Gedankengang hat da eher einen kleinen Fehler. Versuch mal ein Fahrzeug, welches zum ausschlachten gedacht ist und weder über AU noch über TÜV verfügt, umzumelden.
    Davon steht auch nichts im Artikel.
    Bei einem Umgemeldeten Fahrzeug wären die Herren von der Polizei auch beim aktuellen Besitzer, der nach der Ummeldung ja bekannt ist, erschienen. NACH der Ummeldung kann einem natürlich nichts mehr passieren.

  5. Ulrikeon 12 Jan 2010 at 15:24

    Und das, was diese 25-jährige Dame gemacht hat, ist wirklich eine Dummheit! Man muss sein Auto nur an Verwandte verschenken

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